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Steuerabzug

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Organisationen können bei der direkten Bundessteuer von Spenderinnen und Spendern in Abzug gebracht werden. Gesamthaft müssen die Zuwendungen mindestens 100 Franken im Jahr betragen.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern können im Kanton Zürich steuerpflichtige natürliche und juristische Personen Spenden bis zu insgesamt 20% der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte bzw. bis zu 20% des Reingewinns in Abzug bringen.

 
  
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