Wir überprüfen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

Seit 2001 führt das Blaue Kreuz in der Schweiz, vor allem im Kanton Zürich, im
Auftrag von Gemeinden und Organisationen Testkäufe zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak durch. Von Fachleuten schon immer als äusserst wirksam gelobt, werden diese Testkäufe ab dem 1. Janunar 2012 im Gesundheitsgesetz des Kanton Zürich auch juristisch verankert sein.

Mit diesem Instrument werden nicht nur die Verkaufsstellen und das Verkaufspersonal sensibilisiert, sondern auch die Jugendlichen, die die Testkäufe durchführen, deren Eltern sowie die Bevölkerung via Medienberichte. Einer breiten Öffentlichkeit wurde erst durch die Testkäufe bewusst, wie einfach früher Minderjährige an Bier und Spirituosen gelangten.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wenn wir für Sie Testkäufe durchführen sollen oder Sie allgemein mehr über die Durchführung und die Resultate der Testkäufe erfahren möchten. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

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