Das Liegt mir am Herzen

Testamentarischen Zuwendungen werden zur Finanzierung unserer Arbeit immer wichtiger. Ohne Testament regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch die Vermögensnachfolge. Mit einem Testament können Sie aber in Abänderung der gesetzlichen Erbfolge Ihnen nahestehende Personen besonders begünstigen. Sie haben zudem die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation über Ihr Ableben hinaus zu unterstützen, sei es durch ein Legat (Vermächtnis), durch Erbeinsetzung oder durch Versicherungsbegünstigung.

Mit einem Legat vermachen Sie einer Person oder Organisation eine bestimmte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Möbel etc.) oder eine bestimmte Summe aus Ihrem Vermögen. Die bedachte Person oder Institution erhält damit einen entsprechenden Anspruch gegenüber den Erben. Ein Legat können Sie in beliebiger Höhe ausrichten. Bedingung ist einzig, dass die Pflichtteile des Ehegatten, der Nachkommen oder der Eltern nicht verletzt werden.

Mit einer Erbschaft vermachen Sie hingegen einen Teil Ihres Nachlasses. Das Blaue Kreuz wird zum Miterben. Meist wird dieser Erbschaftsanteil in Prozenten festgelegt.


Wenn Sie sich zu diesem Thema informieren möchten, dann verlangen Sie bitte unseren Ratgeber Das liegt mir am Herzen.

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